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Landesmantelvertrag > Vollzugskosten- und Aus-/Weiterbildungsbeiträge Landesmantelvertrag

Vollzugskosten- und Aus-/Weiterbildungsbeiträge

Die Vollzugskosten- und Aus-/Weiterbildungskosten sind in Art. 8 LMV geregelt.

Sie finden beiliegend den Geschäftsbericht 2016 des Parifonds Bau.


 
 

 
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Geschäftsstelle SVK
044 542 01 40
info@svk-bau.ch