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Landesmantelvertrag > Arbeitszeitkalender - Arbeitszeit Landesmantelvertrag

Arbeitszeitkalender - Arbeitszeit

Sektionale Arbeitszeitkalender der PBK 2013  ( CH-Karte und Liste der Kontakte ) 

Massgebende Arbeitszeitregelungen

Die massgeblichen Jahres-Totalstunden betragen im ganzen Vertragsgebiet 2112 Stunden (365 Tage : 7 = 52,14 Wochen * 40,5 Stunden) (Art. 24 LMV).

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel minimal 37,5 Wochenstunden (= 5 * 7,5 Stunden) und maximal 45 Wochenstunden (= 5 * 9 Stunden) (Art. 25 Abs. 2 LMV). Die wöchentliche Arbeitszeit wird durch den Betrieb in einem bis spätestens Ende Jahr für das Folgejahr erstellten Arbeistzeitkalender festgelegt. Der betriebliche Arbeitszeitkalender ist der Paritätischen Berufskommission (PBK) bis Mitte Januar zuzustellen. Verletzt der Arbeitszeitkalender gesamtarbeitsvertragliche oder gesetzliche Bestimmungen, kann die zuständige paritätische Berufskommission begründet Einspruch erheben und ihn zurückweisen.

Erstellt der Betrieb keinen Arbeitszeitkalender, gilt der von der PBK jährlich erstellte Arbeitszeitkalender.

Die Regelungen über Ferien und Feiertage sind in den Art. 34 - 38 LMV festgehalten.

Arbeitszeit


 
 

 
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Geschäftsstelle SVK
044 542 01 40
info@svk-bau.ch